QUALITÄTSKRITERIEN FÜR ZAHNTECHNISCHE LEISTUNGEN
QS-Dental Studie 2
TEILPROTHESEN MIT KLAMMERVERANKERUNG –
DIE QUALITÄT DER IN DEN VERSORGUNGSFORMEN ENTHALTENEN EINZELLEISTUNGEN
(TEILPROTHESEN IM SINNE VON KOMBINIERTEM ZAHNERSATZ SIND IN DER STUDIE I ENTHALTEN)
QUALITÄTSKRITERIEN, QUALITÄTSSICHERUNG UND QUALITÄTSPRÜFUNG BEI DER HERSTELLUNG VON TEILPROTHESEN MIT KLAMMERVERANKERUNG IM ZAHNTECHNISCHEN MEISTERBETRIEB
1 SITUATIONSMODELLE
BEB-Nr. 1.01.07.0 – Modell GKRP
BEB-Nr. 1.01.30.0 – Modell KSPG
(Gipstyp III)
Materialgerechte Vorbehandlung der Abformung. Gipspulver wird ebenso wie das Wasser nach Vorschrift des Herstellers dosiert und manuell oder maschinell gemischt.
Qualitätsziel: Ein glattes, blasenfreies, dimensions- und detailgenaues Modell.
1.2 Individuelle Löffel
BEB-Nr. 1.06.05.0 – Individueller Löffel
Qualitätsziel: Der individuelle Löffel muss das abzuformende Restgebiss im gleichmäßigen Abstand von 2 – 3 Millimetern umfassen. Die Löffelränder im sublingualen Bereich, an der AH-Linie und nach labial-bukkal im Gebiet der zahnlosen Kieferabschnitte dürfen die Grenze der unbeweglichen Schleimhaut nur zirka 1 Millimeter überragen. Individuelle Löffel müssen verwindungssteif und ihre Ränder weich gerundet sein.
1.3 Meistermodelle
BEB-Nr. 1.01.02.0 – Modell FUM
(Gipstyp IV)
Materialgerechte Vorbehandlung der Abformung. Gipspulver wird ebenso wie die Flüssigkeit nach Vorschrift des Herstellers dosiert und manuell oder maschinell unter Vakuum gemischt.
Qualitätsziel: Oberflächenglattes, dimensions- und detailgenaues, den mechanischen Beanspruchungen gewachsenes, fehlerfreies Modell, bei dem die funktionell abgeformten Gebiete deutlich wiedergegeben sind.
1.4 Bissregistrierhilfen
1.4.1 Bissschablonen
BEB-Nr. 1.06.01.0 – Basis aus Kunststoff, partiell
BEB-Nr. 1.06.02.0 – Basis aus Kunststoff total, für Bisswall
BEB-Nr. 1.07.01.0 – Bisswall Wachs, je Sattel
BEB-Nr. 1.07.02.0 – Bisswal Wachs total
BEB-Nr. 1.07.03.0 – Bisswall Kunststoff, je Sattel
BEB-Nr. 1.07.04.0 – Bisswall Kunststoff total
BEB-Nr. 1.06.07.0 – Konstruktionsbissplatte
BEB-Nr. 1.06.04.0 – Zentrikplatte
Qualitätsziel: Bissschablonen müssen dem Modell exakt anliegen und verwindungssteif sein. Die Bisswälle sind aus hartem Wachs, thermoplastischem Material oder Kunststoff aufzubauen und sollten in Form und Höhe den zu ersetzenden Zähnen sowie der Okklusionsebene entsprechen.
1.4.2 Hilfsmittel für Stützstiftregistrierung
BEB-Nr. 1.09.01.0 – Modellpaar in Fixator montieren
BEB-Nr. 1.06.07.0 – Konstruktionsbissplatte
BEB-Nr. 1.07.01.0 – Bisswall Wachs, je Sattel
BEB-Nr. 1.06.01.0 – Basis aus Kunststoff, partiell
BEB-Nr. 1.07.06.0 – Registrierbehelfe montieren
BEB-Nr. 4.06.01.0 – Halteelement, einarmig, einfach gebogen
BEB-Nr. 4.06.04.0 – Halteelement über geschlossene Zahnreihe
Zur intraoralen Bissregistrierung müssen entsprechende Hilfsmittel auf die Basen montiert werden, deren Belastungspunkt im Zentrum des Ober- oder Unterkiefers liegen muss.
Qualitätsziel: Anfertigung von zwei Basen für die intraorale Bissregistrierung. Die zwei Basen müssen dem Modell exakt anliegen und verwindungssteif sein. Die Modelle sind nach der Vorbissnahme in den Fixator einzustellen. Die Schreibplatte und der Schreibstift sind im Zentrum des Zahnbogens anzuordnen. Für sichere Verankerung während der Registrierung sind zusätzlich einfache Halteelemente anzubringen.
Qualitätssichernde Teilleistung:
1.4.3 Modell zur Herstellung der Bissregistrierung
BEB-Nr. 1.01.07.0 – Modell GKRP
BEB-Nr. 1.01.02.0 – Modell FUM
BEB-Nr. 1.04.01.0 – Dublierform herstellen
Bei der Herstellung der Bissregistrierhilfen dürfen die Originalmodelle nicht beschädigt werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen der Meistermodelle ist es ratsam, Zweitmodelle durch erneutes Ausgießen der Originalabformungen oder durch Dublieren der Meistermodelle herzustellen.
1.5 Einstellen der Modelle in einen Kausimulator
1.5.1 Modellmontage in mittelwertigen Kausimulator
BEB-Nr. 1.09.02.0 – Modellpaar in Kausimulator montieren
Qualitätsziel: Die Modelle werden nach mittleren Werten (Bonwill-Dreieck, Neigung der Okklusionsebene) in einen Kausimulator montiert.
2 DIE KONSTRUKTION VON TEILPROTHESEN
2.1 Vermessen der Modelle
BEB-Nr. 4.01.01.0 – Metallbasis OK
BEB-Nr. 4.01.02.0 – Metallbasis UK
BEB-Nr. 4.02.01.0 – Halteelement gegossen
Qualitätsziel: Festlegen einer Einschubrichtung, bei der jeder Klammerhaltearm der Teilprothese ausreichend tief in einen Unterschnitt geführt werden kann und die ästhetische Beeinträchtigung durch sichtbare Klammern so gering wie möglich gehalten wird. Die Planungsvorgaben des Zahnarztes sind unter Berücksichtigung des Vermessungsergebnisses einzuhalten. Die Unterschnittiefe für jede Klammer richtet sich nach der Länge des Klammerarmes, nach dem Querschnitt desselben und der verwendeten Legierung. Die ideale Retentionskraft jeder Klammer muss ausreichend sein.
2.2 Anzeichnen der Klammerführungslinien, der großen und kleinen Verbinder, der Abschlussränder
BEB-Nr. 4.01.01.0 – Metallbasis OK
BEB-Nr. 4.01.02.0 – Metallbasis UK
BEB-Nr. 4.02.01.0 – Halteelement gegossen
Qualitätsziel:
- Retentionsarm und Widerlager jeder Klammer müssen sich beim Ein- und Ausgliedern der Prothese gegenseitig so stabilisieren, dass kein Horizontalschub auf den Ankerzahn ausgeübt wird. Auflagen dürfen den Ankerzahn unter
- Kaudruckbelastung der Prothesenzähne nur axial belasten. Sie dürfen in Okklusion und Artikulation nicht stören.
- Der Sublingualbügel sollte zirka 5 Millimeter vom marginalen Saum des Restgebisses abliegen. Eine Gestaltung der Metallbasis in Form einer fortlaufenden Klammer muss verwindungssteif gestaltet werden können.
- Der große Verbinder im Oberkiefer richtet sich nach der Lage der zahnlosen Kieferabschnitte. Die Überdeckung der Gaumenfalten mit dem großen Verbinder ist möglichst zu vermeiden. Alle Ränder des großen Verbinders im Oberkiefer sollen mindestens 4 Millimeter vom marginalen Saum des Restgebisses abliegen.
- Das Überschreiten des marginalen Saumes oder der Interdentalpapille ist aus parodontalprophylaktischen und oralhygienischen Gründen weitgehend zu vermeiden.
- Die Abschlussränder, besonders von Freiendsätteln im Oberkiefer, sollen von der Kieferkammitte so weit nach palatinal verlegt werden, wie die Umschlagfalte von dort entfernt ist. Nur so ist die Korrektur aller Kieferkammteile, die kontinuierlich schrumpfen, durch eine Unterfütterung möglich.
2.3 Vorbereitungen am Meistermodell zum Herstellen von Zweitmodellen
Qualitätssichernde Teilleistung:
- Die zahnlosen Kieferabschnitte müssen mit Wachs abgedeckt werden, um eine spätere Unterfütterung mit Basiskunststoff zu ermöglichen.
- Alle unterschnittenen Stellen an den Ankerzähnen müssen mit Hilfe des Parallelometers entsprechend der Einschubrichtung ausgeblockt werden, damit die Führung der Teilprothese durch die Halte- und Stützelemente beim Ein- und Ausgliedern gesichert ist.
- Sattelnahe Papillen müssen durch eine Wachsschicht vor dem Druck durch Gerüstteile entlastet werden.
- Damit die genaue Lage der Klammerführungslinie auf dem Duplikatmodell wiedergefunden und damit die konstruierte Haltefunktion jeder Klammer zuverlässig erreicht wird, kann an jedem Ankerzahn eine Fixierungshilfe aus Wachs angelegt werden.
- Der Sublingualbügel muss im sattelnahen Bereich je nach Neigung des Kieferkammes mit Wachs unterlegt werden, um späteren Druckstellen in diesem Bereich vorzubeugen.
2.4 Duplikatmodelle
BEB-Nr. 1.04.01.0 – Dublierform herstellen
BEB-Nr. 1.01.04.0 – Modell HFL
Duplikatmodelle aus Einbettmasse werden über eine Dublierung hergestellt.
Qualitätsziel: Das Einbettmassemodell soll eine dem Meistermodell absolut gleich glatte, widerstandsfähige Oberfläche mit detailgetreuer Wiedergabe aller Zahnoberflächen und Schleimhautprofilierungen haben. Die vom Hersteller vorgegebenen Verarbeitungsvorschriften für die Einbettmasse sind einzuhalten. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein entsprechendes Gussergebnis erwartet werden.
Qualitätsverbessernder Mehraufwand:
2.4.1 Duplikatmodell (als Zweit- oder Kontrollmodell)
BEB-Nr. 1.04.01.0 – Dublierform herstellen
BEB-Nr. 1.01.07.0 – Modell GKRP
Um das Meistermodell bei der Anpassung des gegossenen Teilprothesengerüstes nicht zu beschädigen, sollte ein Duplikatmodell aus Gips Typ IV hergestellt werden.
2.5 Die Modellation der Teilprothesengerüste
BEB-Nr. 4.01.01.0 – Metallbasis OK
BEB-Nr. 4.01.02.0 – Metallbasis UK
BEB-Nr. 4.02.01.0 – Halteelement gegossen
Die Modellation der Teilprothesengerüste erfolgt mit Hilfe von Platten und vorgeformten Teilen aus Wachs oder Kunststoff sowie durch individuelle Gestaltung.
Qualitätssichernde Teilleistungen:
Die Gerüste müssen so modelliert werden, dass sie den unter 2.1 bis 2.4 formulierten Qualitätszielen entsprechen.
Zusammenfassung der Qualitätsziele:
- Lage und Stabilität der großen Verbinder.
- Korrekte Anlage der Halte- und Stützvorrichtungen ohne Veränderung der Dimension der konfektionierten Modellierhilfen aus Wachs oder Kunststoff.
- Anbringen stabiler Retentionen.
- Ausformung retentiver Abschlussränder.
- Ausreichend dimensionierte Verbindung zu den Halte- und Stützelementen.
- Beachtung der Okklusion.
- Sorgfältige Glättung aller modellierten Teile.
2.6 Gegossene Metallbasen und Klammern aus edelmetallfreien Dental-Legierungen
BEB-Nr. 4.01.01.0 – Metallbasis OK
BEB-Nr. 4.01.02.0 – Metallbasis UK
BEB-Nr. 4.02.01.0 – Halteelement gegossen
BEB-Nr. 4.02.02.0 – Stützelement gegossen
BEB-Nr. 4.02.03.0 – Verbindungselement gegossen
BEB-Nr. 1.16.02.0 – Gießvorgang Metallbasis
BEB-Nr. 1.16.03.0 – Gießvorgang Metallbasis über Einbettmassemodell
Qualitätsziel: Das Gussergebnis sollte
- frei von Lunkern, Porositäten und/oder Einbettmasseeinschlüssen sein.
- Die Oberfläche des Rohgusses sollte der Glätte derjenigen des Meistermodelles und derjenigen der Modellation entsprechen.
- Die Passung des Teilprothesengerüstes auf dem Meistermodell (Zweitmodell) sollte ohne große Nacharbeit zu erreichen sein.
2.7 Voraussetzungen zur Erreichung
- der Gussqualität,
- der Oberflächenglätte,
- der Passgenauigkeit und
- der Erhaltung der Eigenschaften der Legierung:
Zu 1. Gusskanäle, Nachsaugkanäle, Druckausgleichskanäle und Abluftkanäle müssen wissenschaftlichen und erfahrungsgemäßen Empfehlungen entsprechend an die Modellation angesetzt werden. Diese Maßnahme entscheidet zum großen Teil über Lunker- und Porositätenfreiheit des Gusses und vermeidet das Mitreißen von Einbettmassepartikeln beim Einschießen der Schmelze.
Zu 2. Kein Guss kann eine glattere Oberfläche haben als das Meistermodell. Zu beachten ist hier das unter 2.4 beschriebene Qualitätsziel. Die korrekte Verarbeitung der Einbettmasse beim Herstellen der Muffel ist maßgebend für die Oberflächenglätte der modellierten Strukturen.
Zu 3. Die Passgenauigkeit eines gegossenen Teilprothesengerüstes ist abhängig:
3.1 von der korrekten Verarbeitung einer geeigneten Präzisionseinbettmasse sowohl bei der Duplikatmodell- als auch der Muffelherstellung.
3.2 von der Einhaltung vorgeschriebener Aushärtezeiten der Einbettmasse.
3.3 von der stufenweisen Vorwärmung der Muffel bis zur Endtemperatur mit einem Temperaturanstieg, der der Eigenart der Einbettmasse entspricht.
3.4 vom Ablauf des Schmelz- und Gießvorganges, bei dem die Muffel möglichst wenig abkühlen sollte.
3.5 von der Abkühlung der Muffel nach dem Guss.
Zu 4. Die Kobalt-Chrom-Molybdän-Legierungen, die überwiegend zur Herstellung von Teilprothesengerüsten vergossen werden, haben weltweit etwa die gleiche Zusammensetzung. Ihre Abstufung in harte und superharte Legierungen ist allein vom Kohlenstoffgehalt abhängig. CoCrMo-Legierungen müssen legierungspezifisch erschmolzen werden. Dazu eignen sich Induktions-, Lichtbogen- und Flammenschmelzanlagen mit Propan-Sauerstoff- oder Azetylen-Sauerstoff-Gasgemisch. Gebräuchlich für das Einfließen der Schmelze in die aufgeheizte Gusshohlform der Muffel sind Horizontalschleudern oder Vakuum-Druck-Gießgeräte. Aufkohlung oder Verminderung des Kohlenstoffgehaltes in der Legierung, sowie Überhitzung der Schmelze führen zu drastischen Veränderungen der mechanischen Eigenschaften der vergossenen Legierung.
2.8 Mechanische Bearbeitung
Es sollen unter dieser Position zusammengefasst werden: Abstrahlen, Trennen und Schleifen. Bei guter Modellation handelt es sich um korrigierende und glättende Arbeiten am gegossenen Prothesengerüst.
Qualitätssichernde Teilleistung:
- Die Kanten des großen Verbinders im Oberkiefer müssen begradigt werden. Durch Abschrägung der der Schleimhaut abgewandten Seite muss ein zungenfreundlicher Übergang entstehen.
- Der Sublingualbügel muss auch auf der dem Kieferkamm zugewandten Seite geglättet werden. Die sublinguale Kante muss zungen- und kieferkammwärts weich gerundet sein.
- Alle Winkel und Ecken im Übergang zu den Halte- und Stützelementen müssen auch auf der der Schleimhaut zugewandten Seite sorgfältig ausgearbeitet werden.
- An den Halte- und Stützelementen dürfen nur Gussperlen oder -fahnen beseitigt werden.Sie dürfen nicht formverändernd bearbeitet werden! Von der Erhaltung der Dimension der vorgefertigten Wachs- und Kunststofformen in Metall hängt die konstruierte Retentionskraft der Klammer ab. Beachte hierzu die Kennziffer 2.1.
2.9 Galvanisches Glänzen
Da bei diesem Vorgang die Oberfläche des gesamten Gerüstes abgetragen wird, sollten, bei einem intensiveren Glänzvorgang, alle Halte- und Stützelemente mit einem Speziallack abgedeckt werden, bevor dieses in das galvanische Bad eingebracht wird. So werden Dimensionsveränderungen der Klammern und Rundung von scharfen Kanten vermieden.
Qualitätsziel: Durch den galvanischen Glänzvorgang sollten alle Teile des Prothesengerüstes, die nicht mechanisch poliert werden können oder sollen, eine glänzende Oberfläche erhalten. Scharfkantige Rauhigkeiten der Schleimhautunterseite des Gerüstes im Oberkiefer werden dabei geglättet und entschärft.
2.10 Vorpolieren
Qualitätssichernde Teilleistung:
- Alle Rillen und Narben in der Gussoberfläche, die durch die mechanische Bearbeitung entstanden sind, müssen mit geeigneten Gummi- oder Silikonpolierern geglättet werden.
- Die Halte- und Stützelemente werden ohne Veränderung der Dimension mit geeigneten Gummioder Silikonpolierern überarbeitet, geglättet und scharfe Kanten gebrochen.
- Die Innenflächen der Halte- und Stützelemente müssen auf Gussfehler untersucht werden, diese beseitigt und mit geeigneten Polier- oder Finiermitteln geglättet werden.
2.11 Kontrolle und Korrektur der Passfähigkeit der Prothesengerüste und der Okklusion
Erst in diesem Stadium wird das Teilprothesengerüst auf das Meister-, besser auf ein Zweitmodell, gesetzt. Es werden im Kausimulator notwendige Korrekturen in der Okklusion vorgenommen.
Qualitätsziel: Das Prothesengerüst muss spannungs- und spielfrei allen Teilen des Modells so genau wie möglich anliegen. Die Ränder von Auflagen und sonstigen Abstützungen müssen inlayartig in die Zahnfläche übergehen und werden dementsprechend angeschliffen.
Qualitätssichernde Teilleistung:
2.11.1 Duplikatmodell als Zweit- oder Kontrollmodell
BEB-Nr. 1.04.01.0 – Dublierform herstellen
BEB-Nr. 1.01.07.0 – Modell GKRP
2.12 Hochglanzpolitur
Mit den erforderlichen Materialien und Werkzeugen, wie Polierpaste, Bürsten und Schwabbeln, wird die Oberfläche des Teilprothesengerüstes bis zum Hochglanz geglättet.
Qualitätsziel: Hochglanz. Die Überlegenheit der CoCrMo-Legierung zeigt sich in dauerhaftem Glanz, geringer Anlagerung von Plaque und hoher Biokompatibilität.
2.13 Endkontrolle
Qualitätsziele: Das fertiggestellte partielle Prothesengerüst mit Klammerverankerung muss spielfrei und ohne Spannung dem Meistermodell anliegen. Ästhetische Belange und Zungenfreundlichkeit sollten berücksichtigt sein. Alle gaumenabgewandten Teile müssen glänzend poliert sein. Die dem Restgebiss zugewandten Klammerteile müssen frei von Gussperlen, glatt und glänzend bearbeitet sein.
3 ZAHNAUSWAHL UND ZAHNAUFSTELLUNG BEI TEILPROTHESEN
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf alle Arten von Teilprothesen. Die Zahnauswahl erfolgt im allgemeinen nach den Vorgaben des Zahnarztes.
3.1 Aufstellung von Teilprothesen:
BEB-Nr. 6.01.01.0 – Grundeinheit Aufstellung für Kunststoffbasis
BEB-Nr. 6.01.03.0 – Aufstellung Zahn auf Kunststoffbasis, Leistungseinheit
Qualitätssichernde Teilleistung:
3.1.1 Aufstellen für Metallgerüst
BEB-Nr. 6.01.04.0 – Grundeinheit Aufstellung auf Metallbasis
BEB-Nr. 6.01.06.0 – Aufstellung Zahn auf Metallbasis, Leistungseinheit
Aus oralhygienischen und parondontal-prophylaktischen Gründen sollte der erste ersetzte Zahn, zum Beispiel 14, 24, 35 oder 45, grundsätzlich oral in zahnähnlicher Form gestaltet werden. Dafür sollte er vor Herstellung des Duplikatmodelles aufgestellt werden. Ersetzte Frontzähne müssen zungenfreundlich und sicher durch entsprechende Retentionen verankert werden. Deshalb sollten auch diese Zähne zunächst in Wachs aufgestellt werden.
Qualitätsverbessernder Mehraufwand:
3.1.2 Vorwall
BEB-Nr. 1.05.12.0 – Vorwall
Mit Hilfe eines Vorwalles wird die Übertragung der Aufstellung auf das Duplikatmodell ermöglicht.
Qualitätsziele:
3.2 Ästhetik
Farbe, Form und Stellung der ersetzten Zähne sollten nach den Angaben des Zahnarztes und nach dem natürlichen Vorbild ausgewählt und aufgestellt werden.
3.3 Statik und Funktion
Die ersetzten Kaueinheiten müssen in statischer und dynamischer Okklusion die Funktionsfähigkeit des Gebisses so optimal wiederherstellen, wie das bei Teilprothesen mit Klammerverankerung möglich ist.
Qualitätsverbessernde Teilleistung
3.3.1 Übertragen der Zähne auf Metallbasis bei vorheriger Aufstellung für die Gestaltung der Metallbasis
BEB-Nr. 6.02.01.0 – Grundeinheit übertragen auf Metallbasis
BEB-Nr. 6.02.03.0 – Leistungseinheit, übertragen Zahn auf Metallbasis
3.3.2 Umstellen von Prothesen
BEB-Nr. 6.02.04.0 – Grundeinheit Umstellung
BEB-Nr. 6.02.05.0 – Umstellen Zahn auf Kunststoffbasis
BEB-Nr. 6.02.06.0 – Umstellen Zahn auf Metallbasis
BEB-Nr. 6.02.07.0 – Umstellen Zeiteinheit Zahntechniker
3.4 Komplettieren von Teilprothesen
BEB-Nr. 6.03.07.0 – Grundeinheit Fertigstellung Kunststoffbasis Stopf-Press-Verfahren
BEB-Nr. 6.03.08.0 – Grundeinheit Fertigstellung Kunststoffbasis Spritz-Press-Verfahren
BEB-Nr. 6.03.03.0 – Fertigstellung Zahn auf Kunststoffbasis, Leistungseinheit
Qualitätsziel: Die ersetzten Zähne müssen fest und spaltfrei im Basiskunststoff verankert sein.
3.4.1 Komplettieren von Teilprothesengerüsten
BEB-Nr. 6.03.09.0 – Grundeinheit Fertigstellung Gießverfahren
BEB-Nr. 6.03.05.0 – Fertigstellung Sattel an Metallbasis, Leistungseinheit
BEB-Nr. 6.03.06.0 – Fertigstellung Zahn auf Metallbasis, Leistungseinheit
Qualitätsziel: Die ersetzten Zähne müssen fest und spaltfrei im Basiskunststoff verankert sein.
Qualitätsziele der komplettierten Teilprothesengerüste:
- Der Befestigungskunststoff muss frei von Blasen und Porositäten sein.
- Die Sattelbasen müssen dem Modell exakt anliegen.
- Die Sattelränder müssen entsprechend der Funktionsausformung ausgebildet sein. Auch ohne Funktionsabformung sollen bei Freiendprothesen die Tubera im Oberkiefer und teilweise die Tubercula retromolare vom Prothesensattel bedeckt sein.
- Die Oberfläche des Basiskunststoffes muss bis in die Interdentalräume der ersetzten Zähne auspoliert sein.
- Die Ersatzzähne dürfen beim Poliervorgang nicht beschädigt oder verändert werden.
- Der Übergang von Basiskunststoffen zum Metallgerüst muss spaltfrei sein.
Qualitätsverbessernder Mehraufwand:
Zur Erzielung eines spaltfreien Überganges von Basiskunststoff zum Metallgerüst bedarf es eines qualitätsverbessernden Mehraufwandes durch Konditionieren des Modellgussteiles nach der
BEB-Nr. 5.03.06.0 – Metallbasisteil konditionieren - Die Zunge darf durch die Teilprothese nicht mehr beeinträchtigt werden, als unumgänglich ist.
- Die Okklusion und Artikulation muss mit großer Sorgfalt eingeschliffen sein.
- Die Hochglanzpolitur des Metallgerüstes darf auch nach der Komplettierung mit Zähnen und Kunststoff an keiner Stelle verletzt sein.
3.5 Qualitätsverbessernder Mehraufwand (Bereich Metallgerüst)
3.5.1 Rückenschutzplatte
BEB-Nr. 4.03.04.0 – Rückenschutzplatte für Teilverblendung
Bei Okklusionsverhältnissen, bei denen ein Ausbrechen des zu befestigenden Konfektionszahnes zu befürchten ist, werden Rückenschutzplatten in die Konstruktion der Teilprothese eingefügt.
Qualitätsziel: Funktionsgerechte linguale/palatinale Gestaltung. Exakt eingeschliffene Schlussokklusion. Unsichtbarer Schneidekantenschutz und sichere Retentionsgestaltung für die Kunststoff-/Compositeverblendung.
3.5.2 Compositeverblendung der Rückenschutzplatte
BEB-Nr. 2.02.06.0 – Teilverblendung Composite
BEB-Nr. 1.19.01.0 – Lichthärtung Composite
Qualitätsziel: Form, Oberflächenprofilierung und Zahnfarbe müssen in einer in der Regel dreifarbigen Standardschichtung mit der Farbangabe des Zahnarztes übereinstimmen. Die Polymerisationsvorschriften des Herstellers für das verwendete Produkt müssen genau eingehalten werden.
3.5.3 Metall-Composite-Verbund (für Verblendung):
BEB-Nr. 5.03.05.0 – Metallfläche konditionieren
Qualitätsziel: Dauerhafter, spaltfreier Verbund des Composites mit der Rückenschutzplatte.
3.5.4 Individuell charakterisieren (Verblendung)
BEB-Nr. 2.02.09.0 – Farbanpassung Compositeverblendung
BEB-Nr. 1.19.01.0 – Lichthärtung Composite
Qualitätsziel: Die Compositeverblendung soll durch den qualitätsverbessernden Mehraufwand dem natürlichen Vorbild täuschend ähnlich nachgeahmt werden, was durch eine Schichtung mit Hals-, Dentin- und Schneidemasse allein nicht zu erreichen wäre.
3.5.5 Metallzahn oder Metallkaufläche
BEB-Nr. 4.03.01.0 – Metallzahn
BEB-Nr. 4.03.02.0 – Metallkaufläche
Qualitätsziel: Form, Kontaktbeziehung zu den Nachbarzähnen und okklusale Gestaltung sowie Kontakte zu den Antagonisten müssen dem natürlichen Vorbild entsprechen und sich harmonisch und störungsfrei in die okklusale Funktion einfügen.
3.5.6 Tuberabdeckung in Metall
BEB-Nr. 4.03.03.0 – Metallkaufläche als Tuberabdeckung
Qualitätsziel: Die Metallfläche darf in okklusalem Kontakt nicht stören. Die Auflagenfläche muss poliert sein, jedoch dem Kiefer exakt anliegen. Die Ränder müssen weich gerundet sein.
3.5.7 Rückenschutzplatte oder Metallkauflächen aus edelmetallhaltigen Dental-Legierungen
Siehe Leistungsbeschreibungen zu 3.5.1 und 3.5.5; weitere Leistungen sind
BEB-Nr. 4.07.01.0 – Sonderausführung, Edelmetallverarbeitung sowie
BEB-Nr. 5.01.03.0 – Lötung, aufwendig
Qualitätsziele: Sie sind unter 3.5.1 und 3.5.5 definiert. Außerdem muss die Lötfuge vollständig mit einem entsprechenden edelmetallhaltigen Lot gefüllt sein.
3.5.8 Gegossene Metallbasen und Klammern aus edelmetallhaltigen Dental-Legierungen
Siehe alle Leistungen von 2.6.
BEB-Nr. 4.07.01.0 – Sonderausführung, Edelmetallverarbeitung
Die Gussqualität, wie sie unter 2.6 für edelmetallfreie Legierungen beschrieben wurde, muss gleichermaßen bei Verwendung von Edelmetall-Legierungen erreicht werden. Bei der Modellation der Gerüste ist jedoch zu beachten, dass diese Legierungen ein wesentlich niedrigeres Elastizitätsmodul haben und deshalb die Dimension aller Gerüstteile legierungsspezifisch verstärkt werden muss.
Qualitätsverbessernder Mehraufwand bei der Komplettierung von Teilprothesen:
4.1 Modellmontage in individuellen Kausimulator
4.1.1 BEB-Nr. 1.09.03.0 – Modell mit Systemteil in Kausimulator montieren
Qualitätsziel: Das Oberkiefer- oder Unterkiefermodell wird schädel- und gelenkbezüglich nach Registrierung mit einem arbiträren Gesichtsbogen mit Hilfe eines möglichst expansionsfreien Gipses in einen individuell programmierbaren Kausimulator eingestellt.
4.1.2 BEB-Nr. 1.09.04.0 – Modellmontage mit Systemteil in Kausimulator
Qualitätsziel: Das Oberkiefer- oder Unterkiefermodell wird schädel- und achsenbezüglich nach Registrieren mit einem kinematischen Gesichtsbogen mit hoher Präzision und mit Hilfe eines möglichst expansionsfreien Gipses in einen individuell einstellbaren Kausimulator montiert.
4.1.3 BEB-Nr. 1.09.05.0 – Montage eines Gegenkiefermodelles
BEB-Nr. 1.09.09.0 – Einstellbaren Kausimulator programmieren
Qualitätsziel: Das Gegenkiefermodell des bereits im Kausimulator befestigten Modelles muss mit sehr hoher Präzision und gegebenenfalls mit Hilfe des zentrischen Registrates völlig spielfrei in seiner Lage fixiert und so im individuell einstellbaren Kausimulator montiert werden.
4.1.4 BEB-Nr. 1.09.09.0 – Einstellbaren Kausimulator programmieren
Qualitätsziel: Die eingestellten Kausimulatorgelenke und die Höhe des Frontführungsstiftes müssen exakt den vom Zahnarzt vorgegebenen Werten entsprechen.
4.2 Individuelle Farb- und Formgestaltung
4.2.1 Zahnfarbenbestimmung im Auftrage des Zahnarztes
BEB-Nr. 1.10.04.0 – Bilddokumentation
BEB-Nr. 1.10.01.0 – Zahnfarbenbestimmung im Labor
BEB-Nr. 1.10.02.0 – Zahnfarbenbestimmung in der Praxis
BEB-Nr. 1.10.03.0 – Digitale Farbbestimmung
BEB-Nr. 1.10.05.0 – Bilddokumentation auf CD
4.2.2 Konfektionszähne individuell charakterisieren
BEB-Nr. 6.06.03.0 – Keramikfabrikzahn charakterisieren
BEB-Nr. 6.06.04.0 – Kunststofffabrikzahn charakterisieren
BEB-Nr. 6.06.05.0 – Prothesenbasis charakterisieren
Individuelle Farb- und Formgestaltung der Konfektionszähne gemäß der individuellen Farbbestimmung durch Bemalen oder Umbrennen. Individuelle Modellation des Zahnfleischsaumes, der Interdentalpapillen, der Jugae alveolaris, der Lippen- und Wangenbändchen-Passagen, des frontalen Lippenschildes. Die individuelle Farbgebung mit unterschiedlich eingefärbten Kunststoffen entsprechend der Färbung verschiedener Zonen des natürlichen Zahnfleisches.
Qualitätsziel: Entscheidende Verbesserung der Ästhetik und Phonetik, wenn auch die Übergänge von der Basis zu den Zähnen lingual und palatinal naturähnlich ausgebildet wurden, der Prothesenstabilität (Muskelgriffigkeit) und der Funktion.
4.2.3 Befestigen mit zahnfarbenem Kunststoff
BEB-Nr. 6.04.03.0 – Zahn zahnfarben befestigen
Qualitätsziel: Frontzähne und an Klammern anschließende Zähne im sichtbaren Bereich sollten aus ästhetischen Gründen mit zahnfarbenem Kunststoff befestigt werden.