QUALITÄTSKRITERIEN FÜR ZAHNTECHNISCHE LEISTUNGEN
QS-Dental Studie 1
INLAYS UND ONLAYS, KRONEN, BRÜCKEN, VERBLENDUNGEN SOWIE TELESKOPIERENDE KRONEN UND VERBINDUNGSELEMENTE
DIE QUALITÄT DER IN DEN VERSORGUNGSFORMEN ENTHALTENEN EINZELLEISTUNGEN
QUALITÄTSKRITERIEN, QUALITÄTSSICHERUNG UND QUALITÄTSPRÜFUNG BEI DER HERSTELLUNG VON KRONEN, INLAYS UND ONLAYS SOWIE BRÜCKEN IM ZAHNTECHNISCHEN MEISTERBETRIEB
A Zum Inhalt dieser Studie
Jede Krone, jedes Inlay und jedes Onlay stellt eine Rekonstruktion der von Karies, selten von Gewaltanwendung und/oder vom Zahnarzt abgetragener natürlicher Zahnsubstanz dar. Durch Brücken werden verlorengegangene Kaueinheiten ersetzt.
B Zusammenfassung der Qualitätskriterien für Kronen, Inlays und Onlays
B.1 Die Wiederherstellung soll grundsätzlich funktionsorientiert sein. Eine dem natürlichen Vorbild entsprechende Formgebung kann qualitätsverbessernde Zusatzleistungen (siehe z. B. B.4) erfordern.
B.2 Kronen, Inlays und Onlays müssen möglichst exakt an der vom Zahnarzt geschaffenen Präparationsgrenze am Modellstumpf anliegen, sodass sie eine Irritation im marginalen Bereich verhindern können.
B.3 Der Kontakt innerhalb der Zahnreihe muss an Kronen, Inlays oder Onlays so eingestellt sein, dass ein eingelegter Kontaktstreifen gehalten wird.
B.4 Gleiches gilt für die okklusale Abstützung zu den Antagonisten, die im allgemeinen punktförmig, im physiologisch eingeschliffenen Gebiss auch flächig sein kann. Mehrpunktkontakte im Sinne einer gnathologischen Restauration sind mit erheblichem Mehraufwand verbunden und erfordern demzufolge funktionell bedingte Mehrleistungen.
B.5 Die Front-Eckzahnführung sollte den Führungsbahnen und deren Neigung zur Okklusionsebene des natürlichen Vorbildes entsprechen. Sie ist ebenfalls nur mit erheblichem Mehraufwand zu realisieren und erfordert demzufolge funktionell bedingte Mehrleistungen.
B.6 Die Seitenzähne müssen durch Front-Eckzahnführung, sofern diese als qualitätsverbessernder Mehraufwand an den zahntechnischen Meisterbetrieb in Auftrag gegeben wurde, bei dynamischer Okklusion störungsfrei diskludieren.
B.7 Das Gleiche, wie einschränkend unter B.6 ausgesagt wurde, gilt bei Gruppenkontakt. Hier sollte der Winkel der Führungsbahnen, gemessen zur Okklusionsebene, von den Eckzähnen zu den Molaren kontinuierlich kleiner werden.
B.8 Der Guss in der vom Zahnarzt gewünschten Dental-Legierung ist den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller entsprechend durchzuführen.
B.9 Alle Metallteile sollen hochglänzend poliert sein, es sei denn, der Auftraggeber verlangt eine mattierte Okklusionsfläche.
B.10 Kronen, die der Aufnahme von Verbindungs elementen zu abnehmbarem Zahnersatz dienen, sollen den nachfolgenden Qualitätsmerkmalen entsprechen: Die angebrachten Fräsungen, Stege, Stegzapfen, Riegelösen, Geschiebeteile, Druckknopfanker oder Retentionen für Klammern an Teilprothesen dürfen weder die anatomische Form im marginalen Bereich, noch die Okklusion, die Kontaktbeziehung in der Zahnreihe, die Ästhetik, die Funktion oder die Phonetik mehr als notwendig beeinträchtigen.
B.11 Verblendungen von Kronen sowie Brücken werden in der Standard-Ausführung nach Farbangabe des Zahnarztes in Dreifarbschichtung ausgeführt. Darüberhinausgehende individuelle Farbcharakteristik kann durch qualitätsverbessernden Mehraufwand bei der Farbbestimmung und Farbgebung der Verblendung erreicht werden.
B.12 In diese Studie sind auch Doppelkronen, Teleskopkronen und Konuskronen sowie Stege und Verbindungselemente aufgenommen worden. Auch sie müssen den in B.10 geforderten Qualitätsmerkmalen entsprechen.
B.13 Da die Qualitätsziele unabhängig vom jeweils verwendeten Material sind, ist gegenüber der ersten Studie „Qualitätskriterien für zahntechnische Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung“ aus dem Jahr 1995 eine auf die jeweilige Art der Versorgung bezogene Neuordnung vorgenommen worden. So findet man z. B. in der Gruppe „Kronen, Teilkronen, Stiftaufbauten und Stiftkronen“ alle hier genannten Arten unabhängig vom verwandten Material.
QUALITÄTSKRITERIEN, QUALITÄTSSICHERUNG UND QUALITÄTSPRÜFUNG, DARGESTELLT AM ARBEITSABLAUF IM ZAHNTECHNISCHEN MEISTERBETRIEB BEI DER HERSTELLUNG VON INLAYS UND ONLAYS, KRONEN, BRÜCKEN, VERBLENDUNGEN, TELESKOPIERENDEN KRONEN UND VERBINDUNGSELEMENTEN
1 ARBEITSVORBEREITUNG
1.1 Modellherstellung
1.1.1 Herstellung von Hartgipsmodellen - Modell RA
BEB-Nr. 1.01.01.0 – Modell RA
(Gipstyp III) Materialgerechte Vorbehandlung der Abformung. Gipspulver wird ebenso wie das Wasser nach Vorschrift des Herstellers dosiert und manuell oder maschinell ohne Vakuum gemischt.
Qualitätsziel: Ein glattes, blasenfreies, dimensions- und detailgenaues Modell.
1.1.2 Modell aus Superhartgips
BEB-Nr. 1.01.07.0 – Modell GKRP
BEB-Nr. 1.01.02.0 – Modell FUM
BEB-Nr. 1.01.03.0 – Modell KSPG
BEB-Nr. 1.01.12.0 (Gipstyp IV) – Modell S
Materialgerechte Vorbehandlung der Abformung. Gipspulver wird ebenso wie die Flüssigkeit nach Vorschrift des Herstellers dosiert und manuell oder maschinell unter Vakuum gemischt.
Qualitätsziel: Oberflächenglattes, dimensions- und detailgenaues, den mechanischen Beanspruchungen gewachsenes, fehlerfreies Modell.
1.1.3 Sägemodell
BEB-Nr. 1.01.05.0 – Modell RG
BEB-Nr. 1.01.06.0 – Modell RK
BEB-Nr. 1.01.08.0 – Modell K
BEB-Nr. 1.01.09.0 – Modell ZTG
BEB-Nr. 1.01.10.0 – Modell ETK
BEB-Nr. 1.01.11.0 (Gipstyp IV) – Modell V
Materialgerechte Vorbehandlung der Abformung. Gipspulver und Wasser nach Herstellerangabe dosieren und maschinell unter Vakuum mischen. Verwendeter Kunststoff ist nach Herstellerangaben zu verarbeiten. Der mit Gips oder Kunststoff ausgegossene Zahnkranz darf erst entformt werden, wenn der Gips abgebunden hat oder der Kunststoff vollständig ausgehärtet ist. Es können verschiedene Systeme zur Modellherstellung zum Zerlegen in Einzelstümpfe eingesetzt werden. Die Spannungen im Modell durch Expansion und spätere Kontraktion des Untersockelungsgipses müssen auf ein Minimum reduziert werden. Sie können weiter dadurch abgebaut werden, dass anstelle des Sockelgipses eine vorgefertigte Sockelplatte benutzt wird.
Qualitätsziel: Oberflächenglattes, dimensions- und detailgenaues, den mechanischen Beanspruchungen gewachsenes, fehlerfreies Modell. Alle formulierten Qualitätsziele für die Herstellung von Modellen für Kronen, Inlays und Onlays müssen auch bei der Verwendung eines Tray-Systems erfüllt werden.
1.1.4 Modell aus Kunststoff
BEB-Nr. 01.01.08.0 – Modell K
Modellmaterialien auf Kunststoffbasis sind entsprechend den Herstellerangaben zu verarbeiten.
Qualitätsziel: Es gelten die unter 1.1.3 aufgeführten Qualitätsziele.
1.1.5 Angeliefertes Modell untersockeln
BEB-Nr. 1.01.11.0 – Modell V
BEB-Nr. 1.05.07.0 – Angeliefertes Modell bearbeiten
Ein zum Sägen für Stümpfe angelieferter Zahnkranz wird entsprechend vorbereitet und kann nun ebenso wie der im Meisterlabor hergestellte Zahnkranz untersockelt werden. (Jede Untersockelung eines Zahnkranzes darf nur mit dem gleichen Gipstyp vorgenommen werden, wie er für den Zahnkranz verwendet wurde).
Qualitätsziel: Die Spannungen im Modell durch Expansion und spätere Kontraktion des Untersockelungsgipses müssen auf ein Minimum reduziert werden.
1.1.6 Dowel-Pin setzen
BEB-Nr. 1.02.01.0 – Pin setzen
Werden die Modellstifte in den weichen Gips gesetzt, so ist durch eine geeignete Vorrichtung, durch einen Modellsockel aus Kunststoff oder durch Steck-Dowel-Pins für zentrische Anordnung im Modell-stumpf und parallele Ausrichtung zu sorgen. Vielfach werden für die Aufnahme der Modellstifte Löcher in den plangeschliffenen Modellkranz gebohrt und diese dann eingeklebt oder eingedrückt.
Qualitätsziel: Die Dowel-Pins sollen zentral im Modellstumpf und parallel zueinander verankert sein. Das einzelne Modellsegment muss gegen Verdrehung und Kippung im Modellsockel durch entsprechende Anord-nung der Modellstifte und anderer geeigneter Maßnahmen geschützt sein.
1.1.7 Segmentherstellung
BEB-Nr. 1.02.02.0 – Segment herstellen und bearbeiten
BEB-Nr. 1.02.03.0 – Stumpfsegment bearbeiten
Der Zahnkranz des Sägemodelles wird mittels einer Säge in Segmente zerlegt. Der abgeformte marginale Saum um den präparierten Zahnstumpf wird abgetragen.
Qualitätsziel: Die Sägeschnitte sollten schmal und möglichst parallel geführt werden. Weder der beschliffene Zahn-stumpf noch ein angrenzender Zahn dürfen dabei beschädigt werden. Ebenso verhält es sich bei der Freilegung der Präparationsgrenze.
1.1.8 Modell nach Überabdruck
BEB-Nr. 1.01.02.0 – Modell FUM
BEB-Nr. 1.01.07.0 – Modell GKRP
BEB-Nr. 1.01.05.0 – Modell RG
BEB-Nr. 1.01.09.0 – Modell ZTG
BEB-Nr. 1.01.08.0 – Modell K
BEB-Nr. 1.03.01.0 – Einzelstumpf aus Superhartgips
BEB-Nr. 1.03.02.0 – Einzelstumpf aus Kunststoff
BEB-Nr. 1.03.04.0 – Einzelstumpf aus Metall
BEB-Nr. 1.02.01.0 – Pin setzen
BEB-Nr. 1.04.04.0 – Einzelstumpf reponieren
Qualitätsziel: Die Qualitätskriterien entsprechen grundsätzlich den Anforderungen an das Modell zum Sägen von Stümpfen. Beachte hierzu auch 1.1.3.
1.1.9 Qualitätssichernde Teilleistung: Kontrollmodell
BEB-Nr. 1.01.07.0 – Modell GKRP
BEB-Nr. 1.04.01.0 – Dublierform herstellen
Bei der Anfertigung mehrerer, in einer Zahnreihe nebeneinanderstehender Kronen, Inlays oder Onlays ist zu Kontrollzwecken ein ungesägtes Meistermodell notwendig. Soweit keine zweite Abformung vom Zahnarzt vorliegt oder das Zweitausgießen der Originalabformung nicht mit der gebotenen Präzision möglich war, muss durch eine Präzisionsdublierung ein solches hergestellt werden.
1.1.10 Qualitätsverbessernder Mehraufwand: Sonder- und Zweitmodelle
BEB-Nr. 1.04.01.0 – Dublierform herstellen
BEB-Nr. 1.04.03.0 – Dublierform für Einzelstumpf herstellen
BEB-Nr. 1.03.01.0 – Einzelstumpf aus Superhartgips
BEB-Nr. 1.03.02.0 – Einzelstumpf aus Kunststoff
BEB-Nr. 1.03.04.0 – Einzelstumpf aus Metall
Die hier aufgezählten berechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen stellen einen Mehraufwand dar; sie können jeweils alternativ erbracht werden.
1.1.11 Split-Cast-Sockel
BEB-Nr. 1.05.01.0 – Präzisionskontrollsockel
Der Trennsockel ist bei der Anfertigung von Kronen, Inlays und Onlays eine wichtige Voraussetzung für okklusale Präzision.
Qualitätsziel: Die Teile des Kontrollsockels müssen völlig fugenfrei aufeinander liegen und sich leicht voneinander trennen lassen. Der Zusammenhalt der beiden Teile kann durch einen Magnet oder Steckstifte gesichert sein. Diese müssen zur Kontrolle der Okklusion entfernbar sein.
1.2 Individuelle Abformlöffel
BEB-Nr. 1.06.05.0 – individueller Löffel
Qualitätsziel: Der individuelle Löffel aus Kunststoff muss das abzuformende Restgebiss im gleichmäßigen Abstand von 2 bis 3 Millimeter umfassen. Er muss verwindungsstabil sein. Seine Ränder müssen gerundet sein.
1.3 Bissregistrierhilfen
1.3.1 Bissschablonen
BEB-Nr. 1.06.01.0 – Basis aus Kunststoff, partiell
BEB-Nr. 1.06.07.0 – Konstruktionsbissplatte
BEB-Nr. 1.07.01.0 – Bisswall Wachs, je Sattel
BEB-Nr. 1.07.02.0 – Bisswall Wachs, total
BEB-Nr. 1.07.03.0 – Bisswall Kunststoff, je Sattel
BEB-Nr. 1.07.04.0 – Bisswall Kunststoff, total
Qualitätsziel: Bissschablonen müssen dem Modell exakt anliegen und verwindungssteif sein. Die Bisswälle sind aus hartem Wachs, thermoplastischem Material oder Kunststoff aufzubauen und sollten in Form und Höhe den zu ersetzenden Zähnen sowie der Okklusionsebene entsprechen.
1.3.2 Hilfsmittel für Stützstiftregistrierung
BEB-Nr. 1.09.01.0 – Modellpaar in Fixator montieren
BEB-Nr. 1.06.01.0 – Basis aus Kunststoff, partiell
BEB-Nr. 1.06.02.0 – Basis aus Kunststoff, total für Bisswall
BEB-Nr. 1.06.04.0 – Zentrikplatte
BEB-Nr. 1.06.07.0 – Konstruktionsbissplatte
BEB-Nr. 1.07.01.0 – Bisswall Wachs, je Sattel
BEB-Nr. 1.07.02.0 – Bisswall Wachs, tota
BEB-Nr. 1.07.03.0 – Bisswall Kunststoff, je Sattel
BEB-Nr. 1.07.06.0 – Registrierbehelfe montieren
BEB-Nr. 4.06.01.0 – Halteelement, einarmig, einfach gebogen
BEB-Nr. 4.06.04.0 – Halteelement über geschlossene Zahnreihe
Zur intraoralen Bissregistrierung müssen entsprechende Hilfsmittel auf die Basen montiert werden, deren Belastungspunkt im Zentrum des Ober- oder Unterkiefers liegen muss.
Qualitätsziel: Die Modelle sind nach der Vorbissnahme in den Fixator einzustellen. Die zwei Basen müssen dem Modell exakt anliegen und verwindungssteif sein. Die Schreibplatte und der Schreibstift sind im Zentrum des Zahnbogens anzuordnen. Für sichere Verankerung während der Registrierung sind zusätzlich ein fache Halteelemente anzubringen.
1.3.3 Qualitätssichernde Teilleistung: Modell zur Herstellung der Bissregistrierhilfen
BEB-Nr. 1.01.02.0 – Modell FUM
BEB-Nr. 1.01.07.0 – Modell GKRP
BEB-Nr. 1.04.01.0 – Dublierform herstellen
Bei der Herstellung der Bissregistrierhilfen dürfen die Originalmodelle nicht beschädigt werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen der Meistermodelle ist es ratsam, Zweitmodelle durch erneutes Ausgießen der Originalabformungen oder durch Dublieren der Meistermodelle herzustellen.
1.4 Einstellen von Modellen in Kausimulatoren
1.4.1 Modellpaar in Kausimulator montieren
BEB-Nr. 1.09.02.0 – Modellpaar in Kausimulator montieren
Qualitätsziel: Die Modelle werden nach mittleren Werten (Bonwill-Dreieck, Neigung der Okklusionsebene) in einen Kausimulator montiert.
1.4.2 Qualitätsverbessernder Mehraufwand: Modellmontage in individuellen Kausimulator
BEB-Nr. 1.09.03.0 – Modell mit Systemteil in Kausimulator montieren
Qualitätsziel: Das Oberkiefer- oder Unterkiefermodell wird schädel- und gelenkbezüglich nach Registrierung mit einem arbiträren Gesichtsbogen mit Hilfe eines möglichst expansionsfreien Gipses in einen individuell programmierbaren Kausimulator eingestellt.
BEB-Nr. 1.09.04.0 – Modellmontage mit Systemteil in Kausimulator
Qualitätsziel: Das Oberkiefer- oder Unterkiefermodell wird schädel- und achsenbezüglich nach Registrieren mit einem kinematischen Gesichtsbogen mit hoher Präzision und mit Hilfe eines möglichst expansionsfreien Gipses in einen individuell einstellbaren Kausimulator montiert.
BEB-Nr. 1.09.05.0 – Montage eines Gegenkiefermodelles
BEB-Nr. 1.09.09.0 – Einstellbaren Kausimulator programmieren
Qualitätsziel: Das Gegenkiefermodell des bereits im Kausimulator befestigten Modelles muss mit sehr hoher Präzision und gegebenenfalls mit Hilfe des zentrischen Registrates völlig spielfrei in seiner Lage fixiert und so im individuell einstellbaren Kausimulator montiert werden.
BEB-Nr. 1.09.09.0 – Einstellbaren Kausimulator programmieren
Qualitätsziel: Die eingestellten Kausimulatorgelenke und die Höhe des Frontführungsstiftes müssen exakt den vom Zahnarzt vorgegebenen Werten entsprechen.
2 FÜLLUNGEN (INLAYS, ONLAYS)
2.1 Inlays, Onlays aus Dental-Legierungen
BEB-Nr. 2.01.06.0 – Inlay 1-2 flächig
BEB-Nr. 2.01.07.0 – Inlay mehrflächig
BEB-Nr. 2.02.03.0 – Teilkrone für Verblendung Composite
BEB-Nr. 2.03.03.0 – Teilkrone für Verblendung Keramik
BEB-Nr.1.16.01.0 – Gießvorgang Metall
Qualitätsziele: Die Gussfüllung soll allen Flächen der Kavität formgerecht anliegen.
Diese der Kavität anliegenden Metallflächen sollen ohne Schlieren sein.
Das Gussobjekt sollte ohne erkennbare Poren und Lunker sein.
Die Ränder der Gussfüllung müssen präzise an der Präparationsgrenze abschließen.
Die ursprüngliche Kronenform des Zahnes ist zu rekonstruieren.
Die Okklusionsfläche ist entsprechend dem natürlichen Vorbild zu modellieren.
Die Höcker-Fossa-Beziehung muss so aufgebaut werden, dass der Zahn axial belastet wird.
Die Kontaktzonen zu den Nachbarzähnen sind zur Schonung der Interdentalpapille entsprechend
dem natürlichen Vorbild zu formen und so dicht anzulegen, dass ein eingelegter Kontaktstreifen beim Durchziehen gehalten wird.
Alle Teile der Gussfüllung sind hochglänzend zu polieren, es sei denn, der Auftraggeber verlangt eine mattierte Okklusalfläche.
2.2 Inlays, Onlays aus Composite
Compositeinlays/-onlays sind metallfreier, festsitzender Zahnersatz. Sie entsprechen in ihren Qualitätszielen den unter A „Zum Inhalt dieser Studie“ gemachten grundsätzlichen Ausführungen.
BEB-Nr. 2.13.04.0 – Teilkrone/Inlay aus Composite
Qualitätsziele: Das Composite muss nach Herstellerangaben verarbeitet und porenfrei sein.
Die Ränder der Compositeinlays/-onlays müssen präzise an der Präparationsgrenze abschließen.
Die ursprüngliche Kronenform des Zahnes ist zu rekonstruieren.
Die Okklusionsfläche ist entsprechend dem natürlichen Vorbild zu modellieren.
Die Höcker-Fossa-Beziehung muss so aufgebaut werden, dass der Zahn axial belastet wird.
Die Kontaktzonen zu den Nachbarzähnen sind zur Schonung der Interdentalpapille entsprechend dem natürlichen Vorbild zu formen und so dicht anzulegen, dass ein eingelegter Kontaktstreifen beim Durch-ziehen gehalten wird.
Alle nicht der Kavität zugewandten Teile des Compositeinlays sind hochglänzend zu polieren.
2.3 Inlays / Onlays aus Presskeramik
BEB-Nr. 2.04.02.0 – Teilverblendkrone Presskeramik
BEB-Nr. 2.05.02.0 – Presskeramikteilkrone, bemalt
BEB-Nr. 2.05.03.0 – Presskeramikinlay bemalt, 1-2 flächig
BEB-Nr. 2.05.04.0 – Presskeramikinlay, bemalt, mehrflächig
BEB-Nr. 1.18.01.0 – Pressvorgang Handling
Qualitätsziele: Die Ränder der Inlays aus Keramik oder Glas müssen präzise an der Präparationsgrenze abschließen. Die ursprüngliche Kronenform des Zahnes ist zu rekonstruieren. Die Okklusionsfläche ist entsprechend dem natürlichen Vorbild zu modellieren. Die Höcker-Fossa-Beziehung muss so aufgebaut werden, dass der Zahn axial belastet wird.
Der oder die Kontaktzonen zu dem oder den Nachbarzähnen sind zur Schonung der Interdentalpapille entsprechend dem natürlichen Vorbild zu formen und so dicht anzulegen, dass ein eingelegter Kontakt-streifen beim Durchziehen gehalten wird.
2.4 Hartkernschalen für Inlays / Onlays
BEB-Nr. 2.02.03.0 – Teilkrone für Verblendung Composite
BEB-Nr. 2.03.03.0 – Teilkrone für Verblendung Keramik
BEB-Nr. 2.12.02.0 – Galvanoteilkrone für Vollverblendung
Qualitätsziele: Die Qualitätsziele der Hartkernschalen für Inlays / Onlays entsprechen denen der Inlays / Onlays aus Dental-Legierungen (zur Verblendung).
Qualitätsverbessernder Mehraufwand:
Duplikatmodell oder Stumpf aus feuerfester Masse: Siehe 7.1
Inlays / Onlays auf Zweit- oder Kontrollmodell aufpassen: Siehe 7.2
Zahnfarbenbestimmung im Auftrage des Zahnarztes: Siehe 7.3
Individuell charakterisieren: Siehe 7.4
Gnathologische Okklusionsgestaltung: Siehe 7.6
Rohbrandeinprobe: Siehe 7.7
Ätzen und Silanisieren: Siehe 7.8
3 KRONEN, TEILKRONEN, STIFTAUFBAUTEN UND STIFTKRONEN
3.1 Stiftaufbauten
BEB-Nr. 2.01.01.0 – Stiftaufbau, indirekt
BEB-Nr. 1.16.01.0 – Gießvorgang Metall
Qualitätsziel: Der aufbereitete Wurzelkanal soll in Länge und Volumen vom gegossenen oder angegossenen Wurzelstift ausgefüllt werden. Der Aufbau soll in seiner Form dem Abbild des präparierten Zahnstumpfes entsprechen.
3.2 Compositekronen
Compositekronen sind metallfreier festsitzender Zahnersatz. Er unterscheidet sich in seinen Qualitätszielen in nichts von denen, die für verblendete Kronen, Stiftkronen und Füllungen formuliert und festgelegt wurden. Die unterschiedlichen Ausführungen sind nachfolgend zusammengefasst:
3.2.1
BEB-Nr. 2.13.03.0 – Compositevollkrone
BEB-Nr. 1.19.01.0 – Lichthärtung Composite
Qualitätsziele: Der Composite muss nach Herstellerangaben verarbeitet und porenfrei sein.
Die ursprüngliche Kronenform des Zahnes ist weitgehend zu rekonstruieren.
Die Kontaktzonen zu den Nachbarzähnen sind zur Schonung der Interdentalpapille entsprechend dem natürlichen Vorbild zu formen und so dicht anzulegen, dass ein eingelegter Kontaktstreifen beim Durchziehen gehalten wird.
3.2.4 Qualitätsverbessernder Mehraufwand
Zahnfarbenbestimmung im Labor im Auftrage des Zahnarztes: Siehe 7.3
Individuell charakterisieren: Siehe 7.4
3.3 Vollkronen
BEB-Nr. 2.01.04.0 – Vollkrone
BEB-Nr. 1.16.01.0 – Gießvorgang Metall
Die Krone wird in einer funktionsgerechten Form modelliert und in einer geeigneten und vom Zahnarzt verordneten Dental-Legierung hergestellt.
Qualitätsziel: Dieses wurde zusammengefasst unter den Punkten B.1 bis B.10.
3.4 Kronen für Composite- oder Keramikverblendung
BEB-Nr. 2.02.01.0 – Krone für Teilverblendung Composite
BEB-Nr. 2.03.01.0 – Krone für Teilverblendung Keramik
BEB-Nr. 2.02.02.0 – Krone für Vollverblendung Composite
BEB-Nr. 2.03.02.0 – Krone für Vollverblendung Keramik
BEB-Nr. 1.16.01.0 – Gießvorgang Metall
Qualitätsziele: Diese sind unter den Punkten B.1 bis B.10 zusammengefasst.
Speziell soll der mit Composite oder Dentalkeramik zu verblendende Teil
- den Zahnstumpf in einer ausreichenden Stärke überdecken;
- in einem schmalen Rand an der Präparationsgrenze auslaufen
- oder bei allen Keramikverblendkronen für die Keramikschulter die präparierte Stufe bei Keramikverblendung frei lassen;
- mesial und distal soweit reduziert sein, dass das Metall approximal nicht sichtbar wird.
Bei zu kurzen oder zu kegelförmig beschliffenen Zahnstümpfen muss die Gusskappe für Keramikverblendung zu einer verkleinerten Zahnform aufgebaut werden. Das gilt im Seitenzahnbereich auch für Andeutungen der Höcker im Okklusalrelief. Bei Kronen zur Compositeverblendung muss das Kronengerüst so gestaltet werden, dass der antagonistische Kaudruck an der Schneidekante, bei Prämolaren und Molaren am Höckergrat abgestützt und der Composite-Metallverbund durch Retentionen gesichert wird. Die fachgerechte Anwendung von Metall-/Composite-Verbundsystemen (Konditionierung) ist qualitätsverbessernder Mehraufwand.
3.5 Teilkronen
BEB-Nr. 2.01.05.0 – Teilkrone
BEB-Nr. 1.16.01.0 – Gießvorgang Metall
Qualitätsziel: Dieses ist unter B.1 bis B.10 formuliert. Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass alle vom Zahnarzt in den Zahnstumpf präparierten vertikalen Rillen und Stufen vollständig in positiver Form im Guss wiedergegeben werden.
3.6 Wurzelstiftkronen
BEB-Nr. 2.01.03.0 – Wurzelkappe indirekt
BEB-Nr. 1.16.01.0 – Gießvorgang Metall
Qualitätsziel: Bei der Wurzelkappe mit Aufbau für eine Krone soll der aufbereitete Wurzelkanal in Länge und Volumen vom gegossenen oder angegossenen Wurzelstift ausgefüllt werden. Für die Gestaltung der Rückenplatten oder Okklusalflächen gelten die unter B.1 bis B.10 formulierten Qualitätsziele. Qualitätsverbessernder Mehraufwand: Kronen, Teilkronen und Wurzelstiftkronen nach gnathologischen Kriterien gestaltet: Siehe 7.6
3.7 Galvanokrone für Vollverblendung
BEB-Nr. 2.12.01.0 – Galvanokrone für Vollverblendung
BEB-Nr. 2.12.02.0 – Galvanoteilkrone für Vollverblendung
Die unter B.2 formulierten Qualitätsmerkmale gelten uneingeschränkt für diesen Galvano-Kronentyp. Für ausreichende Schichtdicke von 0,2 Millimeter der Goldabscheidung ist zu sorgen. Die Oberfläche wird nicht beschliffen, sondern nur korundgestrahlt.
3.7.1 Qualitätsverbessernder Mehraufwand
BEB-Nr. 2.12.03.0 – Galvanooberfläche konditionieren
Erforderliche Zusatzleistungen
3.7.2 Duplikatstumpf
BEB-Nr. 1.03.01.0 – Einzelstumpf aus Superhartgips
BEB-Nr. 1.03.04.0 – Einzelstumpf aus Metall
BEB-Nr. 1.04.03.0 – Dublierform für Einzelstumpf herstellen
Für das Galvano-Verfahren sind eine Dublierung des Meisterstumpfes und ein Zweitstumpf aus Metall oder aus Superhartgips erforderlich.
3.8 Bonder auftragen und brennen
BEB-Nr. 5.03.02.0 – Bonder aufbrennen
Qualitätsziel: Haftungsverbesserung für die Metall-Keramik-Verblendung.
Qualitätsverbessernder Mehraufwand: Stiftaufbauten, Kronen, Teilkronen und Wurzelstiftkronen auf Zweit- oder Kontrollmodell aufzupassen: Siehe 7.2
Krone/Brückenglied für Klammer vorbereiten: Siehe 7.12
Lager Schubverteilungsarm: Siehe 7.13
3.9 Kronen aus Dentalkeramik und Dentalglas
Unter Nr. 5 werden die Qualitätsziele für Verblendung von Kronen, Stiftkronen und Füllungen aus Dental-Legierungen mit Composite oder Dentalkeramik beschrieben. Für metallfreien Zahnersatz aus Dentalkeramik haben diese uneingeschränkt die gleiche Gültigkeit. Deshalb kann an dieser Stelle auf die dort gemachten Ausführungen verwiesen werden. Ebenso gelten die unter B.1 bis B.11 aufgeführten Qualitätskriterien.
Angesprochen sind die:
3.9.1 Vollkeramikkronen
BEB-Nr.-2.04.01.0 – Vollverblend-Krone Presskeramik
BEB-Nr. 2.05.01.0 – Presskeramikvollkrone, bemalt
BEB-Nr. 2.03.07.0 – Vollverblendung Keramik
BEB-Nr. 2.11.01.0 – Vollverblendung auf Fräskeramik
BEB-Nr. 1.17.01.0 – Handling Keramikbrände
BEB-Nr. 1.17.02.0 – Handling Keramikbrände Presskeramik
BEB-Nr. 1.17.03.0 – Handling Keramikbrände einschließlich Bemalung
BEB-Nr. 1.17.04.0 – Handling Keramikbrände gefräste Werkstoffe, einschließlich Bemalung
BEB-Nr. 1.18.01.0 – Pressvorgang Handling
3.10 Qualitätsverbessernder Mehraufwand bei Kronen aus Dentalkeramik und Dentalglas:
Zahnfarbenbestimmung im Labor im Auftrage des Zahnarztes: Siehe 7.3 Individuell charakterisieren: Siehe 7.4
Rohbrandeinprobe: Siehe 7.7
Kronen aus Dentalkeramik und Dentalglas gnathologisch gestaltet: Siehe 7.6 Kronen aus Dentalkeramik und Dentalglas auf Zweit- oder Kontrollmodell aufpassen: Siehe 7.2
Ätzen und Silanisieren: Siehe 7.8
4 ZUSAMMENFASSUNG DER QUALITÄTSKRITERIEN FÜR BRÜCKENGLIEDER
4.1
BEB-Nr. 2.01.09.0 – Brückenglied
BEB-Nr. 2.02.04.0 – Brückenglied Teilverblendung Composite
BEB-Nr. 2.02.05.0 – Brückenglied Vollverblendung Composite
BEB-Nr. 2.03.04.0 – Brückenglied Teilverblendung Keramik
BEB-Nr. 2.03.05.0 – Brückenglied Vollverblendung Keramik
Es wird an dieser Stelle nur auf die Qualitätskriterien für die Brückenglieder eingegangen, da die Brückenpfeiler jeglicher Ausführung sich nicht von denen unterscheiden, die in der Studie unter 2 und 3 für Inlays, Onlays und Kronen beschrieben wurden.
Qualitätsziele für Brückenglieder:
4.2 Brückenglieder müssen eine stabile Verbindung zwischen den Brückpfeilern herstellen. Besonders die Verbindungsstellen müssen ausreichend dimensioniert sein, um den maximal auftretenden Kaukräften standzuhalten.
4.3 Die Verbindung zwischen den Brückenpfeilern soll im Seitenzahngebiet geradlinig verlaufen. Dadurch werden schädigende Kräfte auf die Brückenpfeiler vermindert.
4.4 Die okklusale Abstützung zu den Antagonisten muss bei Brückengliedern ebenso gewährleistet sein wie bei den Brückenpfeilern. Das bedeutet, dass Brückenglieder nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel großen Spannweiten über zahnlose Kieferabschnitte, schmaler, niemals jedoch breiter als die natürlichen Zähne sein dürfen.
4.5 Im oberen Frontzahnbereich sollte die anatomische Form der Palatinalflächen wieder hergestellt werden. Der Aufbau einer Front-Eckzahnführung stellt einen qualitätsverbessernden Mehraufwand dar.
4.6 Die Form des Pontics wird dem zahntechnischen Meisterlabor vom Zahnarzt angegeben.
4.7 Die Interdentalräume sollen ausreichend freigestellt werden.
4.8 Brücken müssen grundsätzlich so konstruiert werden, dass die Oralhygiene des Patienten nicht unnötig erschwert wird.
4.9 Basal dürfen dem Tegmentum nur hochglänzend polierte Dental-Legierungen oder glasierte Dentalkeramik, in möglichst geringer Ausdehnung Verblendkunststoffe, aufliegen.
4.10 Qualitätssichernde Teilleistung:
BEB-Nr. 1.04.06.0 – Zahnfleischmaske
BEB-Nr. 1.05.03.0 – Kieferkamm für Verblendung vorbereiten
Durch eine Zahnfleischmaske werden die Interdentalpapillen auf dem Modell erhalten, so dass die Brückengliedform und die Interdentalraumgestaltung entsprechend der anatomischen Topographie ausgeformt werden können.
4.11 Auf die unter 8.1 bis 8.4 gemachten Ausführungen wird ausdrücklich verwiesen; sie gelten ausnahmslos auch für Brückenglieder.
5 VERBLENDUNGEN, VERBLENDSCHALEN
5.1 Verblendungen
BEB-Nr. 2.02.06.0 – Teilverblendung Composite
BEB-Nr. 2.02.07.0 – Vollverblendung Composite
BEB-Nr. 2.12.07.0 – Compositverblendung für Galvanotechnik
BEB-Nr. 2.03.06.0 – Teilverblendung Keramik
BEB-Nr. 2.03.07.0 – Vollverblendung Keramik
BEB-Nr. 2.04.05.0 – Teilverblendung für Presskeramik
BEB-Nr. 2.04.06.0 – Vollverblendung für Presskeramik
BEB-Nr. 2.11.01.0 – Vollverblendung für Fräskeramik
BEB-Nr. 2.12.06.0 – Keramikverblendung für Galvanotechnik
BEB-Nr. 1.19.01.0 – Lichthärtung Composite
BEB-Nr. 1.17.01.0 – Handling Keramikbrände
BEB-Nr. 1.17.02.0 – Handling Keramikbrände Presskeramik
BEB-Nr. 1.17.03.0 – Handling Keramikbrände Presskeramik einschließlich Bemalung
BEB-Nr. 1.17.04.0 – Handling Keramikbrände gefräste Werkstoffe einschließlich Bemalung
Die Verkleidung sichtbarer Metallflächen von Kronen, Stiftkronen und Füllungen mit Hilfe von Kunststoffen, Ploymer-Glas oder Keramik hat folgende, gemeinsame
Qualitätsziele:
1. Durch das Verblendmaterial muss die Zahnform dem natürlichen Vorbild entsprechend vervollständigt werden.
1.1 Der marginale Gingivalsaum darf durch Überkonturierung nicht gequetscht und es dürfen keine Schmutznischen geschaffen werden.
1.2 Die Breite der natürlichen Okklusalfläche darf nicht überschritten werden.
2. Eine vollwertige Verblendung besteht aus einer mehrfarbigen (in der Regel dreifarbigen) Standard-Schichtung. Zur Wiedergabe der angegebenen Zahnfarbe erfolgt die Farbbestimmung in der Regel mit Hilfe eines Farbringes durch den Zahnarzt.
Voraussetzung für die farbgetreue Rekonstruktion ist, dass mindestens 1,5 Millimeter für das Verblendmaterial zur Verfügung stehen.
5.2 Verblendschalen
BEB-Nr. 2.13.04.0 – Teilkrone/Inlay aus Composite
BEB-Nr. 2.04.02.0 – Teilverblend-Krone Presskeramik
BEB-Nr. 2.05.02.0 – Presskeramikteilkrone, bemalt
BEB-Nr. 2.04.06.0 – Vollverblendung für Presskeramik
BEB-Nr. 1.19.01.0 – Lichthärtung Composite
BEB-Nr. 1.17.02.0 – Handling Keramikbrände Presskeramik
BEB-Nr. 1.17.03.0 – Handling Keramikbrände Presskeramik einschließlich Bemalung
BEB-Nr. 1.18.01.0 – Pressvorgang Handling
Qualitätsziele: Die Ränder der Verblendschalen müssen präzise an der Präparationsgrenze abschließen. Die ursprüngliche Kronenform des Zahnes ist zu rekonstruieren. Der oder die Kontaktzonen zu dem oder den Nachbarzähnen sind zur Schonung der Interdentalpapille entsprechend dem natürlichen Vorbild zu formen und so dicht anzulegen, dass ein eingelegter Kontaktstreifen beim Durchziehen gehalten wird.
5.3 Qualitätsverbessernder Mehraufwand
Eine von der dreifarbigen Standardschichtung abweichende individuelle Farbcharakteristik kann durch gezielte Farbbestimmung und entsprechende Farbgebung der Verblendung erreicht werden:
- Individuelle Farbbestimmung durch den Zahnarzt oder Zahntechniker unterstützt durch eine Zeichnung mit Vielfarbcharakteristiken.
- Individuelle Farbgestaltung des Rohbrandes oder Glasrohlings am Patienten im zahntechnischen Meisterbetrieb.
- Okklusale Rekonstruktionen aus Keramik müssen zu dem oder den Antagonisten in harmonischer Beziehung stehen.
- Die Kontaktzonen müssen dem natürlichen Vorbild entsprechend geformt sein. Ein eingelegter Kontaktstreifen muss von der Restauration auf dem Meistermodell so festgehalten werden, dass ein deutlicher Widerstand zu spüren ist.
Beispielhaft sind einige Leistungen des qualitätsverbessernden Mehraufwandes bei Verblendungen/Verblendschalen aufgeführt:
Zahnfarbenbestimmung im Auftrage des Zahnarztes: Siehe 7.3
Individuell charakterisieren: Siehe 7.4
Rohbrandeinprobe: Siehe 7.7
Kronen aus Dentalkeramik und Dentalglas gnathologisch gestaltet: Siehe 7.6
Kronen aus Dentalkeramik und Dentalglas auf Zweit- oder Kontrollmodell aufpassen: Siehe 7.2
Ätzen und Silanisieren: Siehe 7.8
Beschichtungen: Siehe 7.10
Keramikschulter: Siehe 7.5
6 TELESKOPIERENDE KRONEN, INDIVIDUELLE GESCHIEBE, STEGE
6.1 Teleskopkronen
BEB-Nr. 3.01.01.0 – Primärteleskop, gegossen
BEB-Nr. 3.01.05.0 – Primärkonus, gegossen
BEB-Nr. 3.01.02.0 – Primärteleskopkrone Presskeramik
BEB-Nr. 3.01.04.0 – Primärimplantatteleskop aus individuellen Abutment
BEB-Nr. 3.01.06.0 – Primärkonus Presskeramik
BEB-Nr. 3.01.07.0 – Primärimplantatkonus aus Fertigteil
BEB-Nr. 3.01.08.0 – Primärimplantatkonus aus individuellen Abutment
BEB-Nr. 1.16.01.0 – Handling Gießvorgang
BEB-Nr. 3.05.01.0 – Umlaufende Fräsung
BEB-Nr. 3.05.03.0 – Teilfräsung
BEB-Nr. 3.05.06.0 – Umlaufende Fräsung Konfektionsabutment Metall
BEB-Nr. 3.05.07.0 – Umlaufende Fräsung Konfektionsabutment aus endgehärteter Keramik
BEB-Nr. 3.02.01.0 – Sekundärteleskop, gegossen
BEB-Nr. 3.02.02.0 – Sekundärteleskop zur Teilverblendung, gegossen
BEB-Nr. 3.02.03.0 – Sekundärteleskop zur Vollverblendung gegossen
BEB-Nr. 3.02.04.0 – Sekundärkonus, gegossen
BEB-Nr. 3.02.05.0 – Sekundärkonus zur Teilverblendung, gegossen
BEB-Nr. 3.02.06.0 – Sekundärkonus zur Vollverblendung gegossen
BEB-Nr. 3.02.07.0 – Galvanosekundärkrone
BEB-Nr. 1.16.01.0 – Handling Gießvorgang
Dieser spezielle Kronentyp wird immer als Verbindungselement zwischen festsitzendem und abnehmbarem Zahnersatz verwendet. Er hat nur unterschiedliche Konstruktionsprinzipien, die vor allem darauf ausgerichtet sind, dem abnehmbaren Zahnersatzteil den notwendigen Halt auf den Primärpfeilern zu geben. Da alle Qualitätskriterien der Kronen, die bisher formuliert wurden auch volle Gültigkeit für die Doppel-, Teleskop- und Konuskronen haben, folgt zunächst die Zusammenfassung der
Qualitätsziele:
- Die jeweiligen Primärkronen müssen möglichst exakt an der vom Zahnarzt geschaffenen Präparationsgrenze am Modellstumpf anliegen, sodass sie eine Irritation im marginalen Bereich verhindern können.
- Die endgültige Kronenform sollte dem natürlichen Vorbild entsprechen. Aus klinischen Gründen ist häufig ein Kompromiss notwendig, vor allem, wenn Sekundärkronen im sichtbaren Bereich verblendet werden müssen.
- Die Prophylaxe und Oralhygiene dürfen konstruktiven Merkmalen nicht untergeordnet werden.
- Die Wiederherstellung harmonischer Okklusionsbeziehungen muss auch bei diesem Kronentyp erreicht werden.
- Auch die Kontaktbeziehung in der Zahnreihe muss zum Schutze der Interdentalpapille dem natürlichen Vorbild entsprechen.
- An der Präparationsgrenze müssen die Kronenränder hochglänzend poliert sein. Auch die gefrästen Wände der Primärkronen sowie die Innenflächen der Sekundärkronen können poliert sein.
- Die Parallelführung mehrerer Doppel- oder Teleskopkronen in einem Kiefer muss erarbeitet werden. Sie kann nur nach einer Abformung über die im Munde des Patienten einprobierten Primärkronen und nach Herstellung eines Spezialmodelles vom zahntechnischen Meisterlabor gewährleistet werden.
- Doppelkronen sollen keine Friktion haben, jedoch in völlig zusammengesetztem Zustand spielfrei ineinander passen. Der Halt in dieser Position muss durch entsprechende Konstruktionselemente wie Riegel, Friktionsstifte, Federbolzen u. ä. gesichert sein.
- Parallel gefräste Teleskope müssen dem abnehmbaren Prothesenteil durch Friktion Halt geben.
- Das Gleiche gilt für die Haftkraft von Konuskronen. Die Friktion oder Haltekraft darf die physiologische Belastbarkeit des Parodontiums nicht überschreiten.
- Der Guss sowohl der Primär- als auch der Sekundärkronen muss fehlerfrei sein. Wegen erhöhter Gefahr der Spaltkorrosion bei allen Konstruktionen des kombiniert-festsitzend-abnehmbarem Zahnersatzes sollten nur Legierungstypen verwendet werden, die in der Spannungsreihe dicht beieinander liegen.
- Die Qualitätsziele für die Verblendung von Doppel-, Teleskop- und Konus-Sekundär-Kronen sind die gleichen, wie sie unter 5 für die Verblendung für Kronen, Stiftkronen und Füllungen aus Dental-Legierungen mit Kunststoffen und Dentalkeramik formuliert wurden.
Auf qualitätsverbessernden Mehraufwand, wie er im gesamten Kapitel über Kronen und Verblendungen formuliert wurde, wird an dieser Stelle hingewiesen. Er ist uneingeschränkt auch für Doppel-, Teleskop und Konuskronen in der Metallausführung sowie für die Verblendung angezeigt.
6.2 Individuelle Geschiebe, Stege
Für kombiniert-festsitzend-abnehmbaren Zahnersatz werden unterschiedlichste Verbindungs- und Halteelemente eingesetzt. Hier soll nur auf die gefrästen eingegangen werden:
BEB-Nr. 3.03.01.0 – Individuelles-, RS-Geschiebe, primär
BEB-Nr. 3.04.01.0 – Individueller Steg, je Zahneinheit
BEB-Nr. 3.05.01.0 – Umlaufende Fräsung
BEB-Nr. 3.05.02.0 – Rillen-Schulter-Fräsung
BEB-Nr. 3.05.03.0 – Teilfräsung
BEB-Nr. 3.05.04.0 – Stegfräsung
BEB-Nr. 3.05.05.0 – Geschiebefräsung
BEB-Nr. 3.03.02.0 – Individuelles-, RS-Geschiebe, sekundär
BEB-Nr. 3.04.02.0 – Steggeschiebe, gegossen, je Zahneinheit
Qualitätsziel: Die Präzisionsfräsung und -bohrung sind Grundvoraussetzung für den passgenauen, friktiven Halt eines Rillen-Schulter-Geschiebes. Ebenso präzise muss das Sekundärteil modelliert, gegossen, ausgearbeitet und poliert werden.
6.3 Ankerbandklammer
BEB-Nr. 3.03.01.0 – Individuelles-, RS-Geschiebe, primär
BEB-Nr. 3.05.01.0 – Umlaufende Fräsung
BEB-Nr. 3.03.02.0 – Individuelles-, RS-Geschiebe, sekundär
Qualitätsziel: Dieses Konstruktionselement kann modifiziert auch als okklusal offene Teleskop-Krone bezeichnet werden. Deshalb ist das Qualitätsziel unter 6.1 definiert worden.
6.4 Friktionsstift
BEB-Nr. 3.06.02.0 – Friktionsstift inkl. Rille oder Bohrung
Friktionsstifte werden eingelötet oder eingeschweißt. Sie müssen einen gewissen Federweg behalten und aktivierbar sein. Die Übergänge vom Primär- zum Sekundärteil müssen spaltfrei sein.
6.5 Schubverteilungsarm
BEB-Nr. 3.03.06.0 – Lager Schubverteilungsarm
BEB-Nr. 3.05.03.0 – Teilfräsung
BEB-Nr. 3.03.07.0 – Schubverteilungsarm
Der Schubverteilungsarm übertr.gt auftretende Kräfte des herausnehmbaren Prothesenteiles auf die Stützpfeiler des festsitzenden Ersatzes. Dieses Konstruktionselement soll durch präzise Passung ins gefräste Primärteil Kaukräfte axial auf das Parodontium und Schubkräfte auf alle im Verbund stehenden Stützkronen übertragen.
Qualitätsziel: Die Passung soll spielfrei, jedoch nicht friktiv sein. Zur Lagestabilisierung muss der Schubverteilungsarm auf einer horizontalen Stufe aufliegen. Auf die unter 8.1 bis 8.4 gemachten Ausführungen wird ausdrücklich verwiesen; sie gelten ausnahmslos auch für teleskopierende Kronen, individuelle Geschiebe und/oder Stege.
7 GRUNDSÄTZLICHE ANMERKUNGEN ZUM QUALITÄTSVERBESSERNDEN MEHRAUFWAND BEI INLAYS, ONLAYS, KRONEN, BRÜCKEN, TELESKOPIERENDEN KRONEN UND VERBINDUNGSVORRICHTUNGEN
Beschränkt auf das Thema dieses Kapitels zur Qualitätssicherung und -prüfung von Inlays, Onlays, Kronen, Brücken, teleskopierenden Kronen und Verbindungsvorrichtungen sollen hier einige relevante Tätigkeiten des zahntechnischen Meisterlabors angesprochen werden, die dem qualitätsverbessernden Mehraufwand zuzurechnen sind:
7.1 Duplikatmodell oder Stumpf aus feuerfester Masse
BEB-Nr. 1.01.04.0 – Modell HFL
BEB-Nr. 1.03.03.0 – Einzelstumpf aus feuerfester Masse
BEB-Nr. 1.04.04.0 – Einzelstumpf reponieren
BEB-Nr. 1.04.01.0 – Dublierform herstellen
BEB-Nr. 1.04.03.0 – Dublierform für Einzelstumpf herstellen
7.2 Kronen, Inlays / Onlays etc. auf Zweit- oder Kontrollmodell aufpassen
BEB-Nr. 1.01.07.0 – Modell GKRP
BEB-Nr. 1.03.01.0 – Einzelstumpf aus Superhartgips
BEB-Nr. 1.03.02.0 – Einzelstumpf aus Kunststoff
BEB-Nr. 1.04.02.0 – Einzelstumpf galvanisieren
BEB-Nr. 1.04.01.0 – Dublierform herstellen
BEB-Nr. 1.04.03.0 – Dublierform für Einzelstumpf herstellen
Qualitätsziel: Jedes Inlay/Onlay, besonders mehrere in der Zahnreihe nebeneinander stehende Inlays/Onlays sollten in der Kontaktbeziehung zueinander und zu den angrenzenden natürlichen Zähnen auf einem ungesägten Modell, das zusätzlich aus einer Abformung oder durch Dublieren herzustellen ist, geprüft und eventuell korrigiert werden. Dabei ist das Übertragen auf das Zweitmodell (Aufpassen) mit erheblichem Mehraufwand verbunden.
7.3 Zahnfarbenbestimmung im Labor im Auftrage des Zahnarztes
BEB-Nr. 1.10.04.0 – Bilddokumentation
BEB-Nr. 1.10.01.0 – Zahnfarbenbestimmung im Labor
BEB-Nr. 1.10.02.0 – Zahnfarbenbestimmung in der Praxis
BEB-Nr. 1.10.03.0 – Digitale Farbbestimmung
BEB-Nr. 1.10.05.0 – Bilddokumentation auf CD
7.4 Individuell charakterisieren
BEB-Nr. 2.02.09.0 – Farbanpassung Compositeverblendung
BEB-Nr. 2.03.09.0 – Farbanpassung Keramikverblendung
BEB-Nr. 2.04.08.0 – Farbanpassung Schichttechnik
BEB-Nr. 2.05.06.0 – Farbabpassung Maltechnik
BEB-Nr. 2.11.04.0 – Farbanpassung Frästechnik
Das Qualitätsziel der dem natürlichen Vorbild entsprechenden Farbgebung von Inlays/Onlays sowie Kronen oder Verblendungen aus Kunststoff, Keramik oder Polymer-Glas soll durch individuelle Farbschichtung, Charakterisierung oder Bemalen erreicht werden.
7.5 Keramikschulter
BEB-Nr. 2.13.01.0 – Keramikschulter, gepresst
BEB-Nr. 2.13.02.0 – Keramikschulter, geschichtet
Die Keramikschulter verbessert das ästhetische Ergebnis der keramisch verblendeten Krone.
Qualitätsziel: Die Präzision an der Präparationsgrenze muss auch bei der Keramikschulter gewährleistet sein.
7.6 Gnathologische Okklusionsgestaltung
BEB-Nr. 2.06.01.0 – Funktionelle Kauflächengestaltung
Das Qualitätsziel für gnathologische Modellationen von Front- bzw. Seitenzähnen wurde schon unter B.4 bis B.7 formuliert. Die Palatinalflächen aller Oberkieferfrontzähne und alle Okklusionsflächen oberer und/oder unterer Prämolaren und Molaren können nach gnathologischen Gesichtspunkten und Regeln mit entsprechend höherem Arbeitsaufwand ausgeführt werden. Es sind strenge Qualitätsmaßstäbe anzulegen.
Qualitätsziel: Harmonische, statisch axial abgestützte Vielpunktkontakte der gegeneinander okkludierenden Okklusalflächen, ohne dass in dynamischer Okklusion Störungen auftreten.
7.7 Rohbrandeinprobe
BEB-Nr. 2.13.05.0 – Mehraufwand nach Probetragen
Qualitätsziel: Zahnstellung und Zahnform sollen durch den Zahnarzt vor dem Glasurbrand am Patienten überprüft und soweit erforderlich korrigiert werden.
7.8 Ätzen und Silanisieren
BEB-Nr. 5.03.04.0 – Keramikfläche konditionieren
BEB-Nr. 5.03.03.0 – Keramikfläche ätzen
BEB-Nr. 5.03.05.0 – Metallfläche konditionieren
BEB-Nr. 5.03.06.0 – Metallbasisteil konditionieren
Zum Befestigen aller vollkeramischen Restaurationen werden in der Regel Composites verwendet. Durch das Anätzen der zu klebenden Flächen und das anschließende Silanisieren kann zum Befestigungscomposite eine chemische Bindung hergestellt werden.
Qualitätsziel: Ausreichend tief eingeätzte Retentionen im Werkstück und Aufbringen einer Silanschicht, die allerdings durch eine sehr dünne lichthärtende Compositeschicht abgedeckt werden sollte, um die Silanschicht vor Feuchtigkeit zu schützen. Der Klebeverbund wird verbessert, wenn die Silanschicht direkt vor dem Verkleben aufgebracht wird.
7.9 Remontage
Durch die Remontage soll die Relation der kieferrelationsbestimmenden Registrierung durch den Zahnarzt überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.
7.9.1 Remontagemodell
BEB-Nr. 1.01.07.0 – Modell GKRP
Remontagemodelle werden zum Teil zweiteilig hergestellt:
- Der Zahnkranz aus einer sehr leicht fließenden Metall-Legierung,
- der Split-Cast-Sockel aus Superhartgips.
Vielfach werden auch Remontagemodelle aus Superhartgips hergestellt.
Qualitätsziel: Die remontierten Prothesenteile müssen auf dem Remontagemodell mit hoher Präzision fixiert sein. Das Remontagemodell muss den hohen mechanischen Belastungen der Remontage gewachsen sein.
7.9.2 Remontage und selektives Einschleifen
BEB-Nr. 1.01.07.0 – Modell GKRP
BEB-Nr. 2.13.06.0 – Selektives Einschleifen nach Remontage
Hierbei können alle unter 1.4.2 aufgeführten Leistungen noch einmal anfallen.
Qualitätsziel: Es folgt mit größter Sorgfalt die Remontage der Modelle nach entsprechender Registrierung durch den Zahnarzt in einen Kausimulator.
BEB-Nr. 2.13.06.0 – Selektives Einschleifen nach Remontage
Qualitätsziel: Die gleichmäßig durch selektives Einschleifen auf allen Zähnen wiederhergestellte statische Okklusion, die exakte Front-Eckzahn-Führung und die störungsfreie dynamische Okklusion im Seitenzahnbereich sind das angestrebte Qualitätsziel der Remontage.
7.10 Beschichtungen
BEB-Nr. 5.03.01.0 – Deckgold aufbrennen
BEB-Nr. 5.03.02.0 – Bonder aufbrennen
Zur Verbesserung des Keramik-Metall-Verbundes ist bei verschiedenen Techniken das Auftragen und Brennen eines Bonders notwendig. Eine Verbesserung der Farbgebung ist durch das Auftragen einer Deckgoldschicht zu erreichen.
7.11 Krone/Brückenglied für Klammer vorbereiten
BEB-Nr. 2.06.02.0 – Krone/Brückenglied für Klammer vorbereiten
Qualitätsziel: Jede Krone einschließlich der Composite- oder Keramikverblendung muss in allen Teilen, die von den starren Klammerarmen umfasst werden, auf die Einschubrichtung der Teilprothese ausgerichtet werden. Allein die Haltearme der Klammern werden in einen ausreichend tiefen Unterschnitt geführt, der, im Parallelometer vermessen, in das Metall oder die Verblendung eingearbeitet wird. Dieser Klammerteil muss zum marginalen Saum einen ausreichenden Abstand einhalten. In die Palatinal-, Lingualoder Okklusalfläche der Krone ist für die Auflageraste eine senkrecht zur Zahnachse angeordnete Mulde einzuarbeiten, die so tief ist, dass die Abstützung ausreichende Stabilität erhält. Alle bisher unter B.1 bis B.10 formulierten Qualitätsmerkmale für Kronen müssen auch bei der Anlage von Klammerführungen erhalten bleiben.
7.12 Lager Schubverteilungsarm
BEB-Nr. 3.03.06.0 – Lager Schubverteilungsarm
BEB-Nr. 3.05.03.0 – Teilfräsung
Das Modell muss auf einem Parallelometer vermessen werden, um die Einschubrichtung der Teilprothese festzulegen. Alle Kronenflächen, an denen die starren Klammerarme oder Schubverteilungsarme anliegen, werden zur Einschubrichtung der Teilprothese im Fräsgerät parallel gefräst.
8 MODELLIEREN, EINBETTEN, VORWÄRMEN, GIEßEN, AUSARBEITEN UND POLIEREN VON DENTAL-LEGIERUNGEN
An dieser Stelle soll kurz auf die Prozessqualität bei der Verarbeitung von Dental-Legierungen für festsitzenden Zahnersatz eingegangen werden.
8.1 Modellationstechnik
Qualitätssichernde Teilleistungen:
- Alle für die Gusstechnik verwendeten Wachse und Tiefziehfolien müssen beim Vorwärmprozess rückstandslos ausbrennen.
- Der Zahntechniker muss sicherstellen, dass keine Fremdstoffe in das Wachsobjekt gelangen, die sich als Gussfehler auswirken können.
- Die in der gesamten Studie I formulierten Forderungen an die Gestaltung von Gusskronen, Stiftaufbauten, Inlays und Onlays sowie Brückengliedern müssen in der Wachsmodellation so exakt realisiert werden, dass eine formgebende Nacharbeit am Gussobjekt nicht notwendig wird.
8.2 Einbetten der Wachsobjekte in Einbettmasse
Qualitätssichernde Teilleistungen:
Wesentliche Faktoren für einwandfreie Gussergebnisse sind:
- das richtige Verbinden der Wachsobjekte mit den ausreichend dimensionierten Gusskanälen und das Anbringen von Lüftungskan.len und gegebenenfalls Kühlrippen. Dieser Arbeitsschritt richtet sich nach der Gusstechnik (Schleuderguss, Vakuum-Druckguss, Flammenschmelzung, Elektrowiderstandsschmelzung, Induktionsschmelzung, Lichtbogenschmelzung) und nach der verwendeten Dental-Legierung.
- die Plazierung der Wachsobjekte in der Gussmuffel, sodass vor allem die Lage des Hitzezentrums beachtet wird. Dieses kann sich auch durch zu viele Gussobjekte in der Muffel verschieben.
- die Oberflächenentspannung der Wachsobjekte, die sich nach den Angaben des Einbettmasse-Herstellers oder dem angewandten Einbett-Verfahren (zum Beispiel Druckeinbettung) richtet.
- das Vorwärmen der Muffel nach der vorschriftsmäßigen Abbindezeit. Die Einbettmasse sollte nicht ausgetrocknet sein. Beste Gussergebnisse in Passgenauigkeit und Oberflächenglätte werden mit programmgesteuerter Vorwärmung erzielt.
- dass die Vorwärmtemperatur der Muffel auf die Gusstemperatur der verwendeten Legierung abgestimmt ist.
8.3 Gießen von Dental-Legierungen
Der Gussvorgang richtet sich nach dem angewandten Gussverfahren. Nicht jedes ist für alle Dental-Legierungen, die von hochgoldhaltig bis edelmetallfrei reichen können, gleich gut geeignet.
Qualitätssichernde Teilleistung:
Es muss zur Erschmelzung der Dental-Legierung das Verfahren eingesetzt werden, das die Gewähr bietet, dass diese:
- so schonend und materialspezifisch wie möglich entsprechend den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller geschmolzen wird.
- Fremdeinflüsse, zum Beispiel durch Graphit auf kohlenstoffempfindliche Legierungen, müssen vermieden werden.
8.4 Ausarbeiten und Polieren von Dental-Legierungen
Das von der Einbettmasse mit größter Vorsicht gelöste und gereinigte Gussobjekt muss grundsätzlich auf Gussfehler untersucht und diese beseitigt werden. Die Verwendung eines Stereomikroskops ist in jedem Falle qualitätsverbessernder Mehraufwand. Danach sollte ein sorgfältig in Wachs modelliertes Objekt, das ebenso eingebettet und vorgewärmt wurde, als Rohguss ohne erhebliche Korrekturen auf dem Modell passen.
Qualitätssichernde Teilleistungen:
- Bearbeitung und Politur der passgenauen Gussobjekte darf zu keinerlei Fehlern am Übergang zur Präparationsgrenze führen.
- Die Kontaktpunkte müssen sorgfältig eingeschliffen werden.
- Die okklusalen Kontakte zu dem oder den Antagonisten müssen gleichmäßig sein.
- Störkontakte in der Okklusion müssen beseitigt werden.
- Mit bloßem Auge erkennbare poröse oder lunkrige Güsse müssen neu angefertigt werden. Reparaturlötungen sollten wegen der Gefahr der Korrosion vermieden werden. Nicht vermeidbare Lötungen müssen mit einem auf die jeweilige Legierung abgestimmten Lot vorgenommen werden.